Nahezu die gesamte Papierarbeit kann bereits vor dem Hochzeitstermin erledigt werden.
Die Hochzeit muss im Voraus bei dem Standesamt angemeldet und ein Termin zur Trauung vereinbart werden. Bei der Anmeldung im Standesamt müssen die Braut und der Bräutigam folgende Unterlagen vorlegen:
Wenn ihre Eltern vor dem 01.01.1958 (Westdeutschland) oder vor dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet haben oder wenn einer der Partner (Braut oder Bräutigam) adoptiert wurde, brauchen Sie ein
3. Abstammungsurkunde. Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres
Geburtsortes.
Außerdem werden für bestimmte Fälle folgende Unterlagen benötigt:
Wenn Sie (Brautpaar) schon ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben, brauchen Sie für jedes Kind eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde und eine Vaterschaftsanerkennung.
Wenn Sie ein Kind mit einem anderen Partner haben, müssen Sie die Abstammungsurkunde und ein Sorgerechtsbescheid vorlegen.
Wenn einer von Ihnen schon einmal verheiratet war, brauchen Sie einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung dieser Ehe. Das kann eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk, eine Scheidungsurkunde bzw. die Sterbeurkunde des ehemaligen Partners sein.
Wenn einer von Ihnen aus dem Ausland stammt, benötigen Sie dessen Einbürgerungsurkunde (im Original) vorlegen.
Kontakt:
Standesamt Füssen
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 0 83 62 / 9 03 - 121
Fax 0 83 62 / 9 03 - 205
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Hochzeitsplanerin
Inh. Marieluise Prudlo-Mößlein
Wachsbleiche 5
D-87629 Füssen / Allgäu
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